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Fünfter Aarhus-Workshop zu Menschenrechten und Klimaschutzgesetzen in der EU

Am 7. September 2021 organisierte das UfU zusammen mit slowenischen NGOs den fünften Aarhus-Workshop. Eingeladen waren Regierungsvertreter*innen, Rechtswissenschaftler*innen und -expert*innen sowie Forscher*innen, um den Zusammenhang von Menschenrechten, Klimaschutzgesetzen und der Aarhus-Konvention in der Europäischen Union (EU)zu diskutieren. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Bürger*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen in umwelt- und klimapolitische Prozesse auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten eingebunden werden.

Die 1998 von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten verabschiedete Aarhus-Konvention legt den Grundstein für das Recht auf Information, auf Beteiligung, um eigene Vorstellungen von einem klimaneutralen Europa wirksam einbringen zu können und für Klagerechte in Umweltangelegenheiten. Aufgrund der Konvention haben Bürger*innen und Organisationen formal das Recht, vor Gericht zu gehen und EU-Entscheidungen anzufechten, wenn Umwelt- und Klimaschutzgesetze mutmaßlich verletzt werden. Beispiele für solche Verwaltungsentscheidungen sind die Genehmigung neuer Projekte für fossile Brennstoffe, Fischereiquoten, die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Kernkraftwerke und viele mehr. Da die Europäische Union dafür kritisiert wird, dass der Zivilgesellschaft aber in der Praxis keine Möglichkeit gibt, ihre Entscheidungen zu überprüfen, wird die Aarhus-Verordnung momentan überarbeitet.

Der Workshop fand nur wenige Wochen vor der siebten Tagung der Vertragsparteien der Aarhus-Konvention (sog. „MoP 7"; vom 18. bis 21. Oktober 2021 in Genf) und somit zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt. Denn von der Vertragsstaatenkonferenz werden richtungsweisende Entscheidungen, auch hinsichtlich des Rechtsschutzes erwartet.  Daher wurde auf dem Workshop ausgiebig erörtert, ob die zu erwartende überarbeitete Aarhus-Verordnung und andere EU-Gesetze letztendlich mit der Aarhus-Konvention in Einklang sein werden und wo weiterhin Umsetzungsdefizite bestehen. Die rund 50 Teilnehmenden aus Umweltverbänden, Stiftungen, Universitäten, Regierungsorganisationen sowie Jurist*innen - vor allem aus Slowenien, Deutschland und Brüssel diskutierten auch die Herausforderungen innerhalb einzelner Mitgliedstaaten sowie Möglichkeiten, die (rechtliche) Beteiligung von Bürger*innen und NGOs am Klima- und Umweltschutz zu verbessern.

Redner*innen:

Dr. Vasilka Sancin, Assistenzprofessorin an der Universität Ljubljana & Direktorin des Zentrums für Internationales und Wirtschaftsrecht;

Dr. Roda Verheyen, LL.M., Umweltanwältin der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft;

Mag. Senka Šifkovič Vrbica, Umweltanwältin am Institut für Raumordnungspolitik (IPoP);

Sebastian Bechtel, LL.M., Jurist für Umweltdemokratie bei ClientEarth Brüssel;

Mag. Tanja Pucelj Vidovič, Focal Point für die Aarhus-Konvention im Ministerium für Umwelt und Raumordnung;

Matthias Sauer, Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit;

Alistair McGlone, Direktor bei Alistair McGlone and Associates Ltd & ehemaliges Mitglied des Aarhus Convention Compliance Committee;

Dr. Maša Kovič Dine, Assistenzprofessorin an der Universität von Ljubljana;

Dr. Maria Alexandra de Sousa Aragão, Professorin an der Universität von Coimbra;

Aljoša Petek, Umweltanwältin bei PIC - Rechtszentrum für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.

Die Präsentationen der Veranstaltung sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ufu.de/fuenfter-aarhus-workshop-zu-menschenrechten-und-klimaschutzgesetzen-in-der-eu/