Wie konsequent setzen EU-Mitgliedstaaten die Methanverordnung um?

10.12.2025 | Ecologic Institut

Die EU-Methanemissionsverordnung (EU-MER) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verstößen einzuführen. Drei neue Publikationen des Ecologic Instituts zeigen jedoch: Die nationale Umsetzung entwickelt sich sehr unterschiedlich – mit Folgen für die Verlässlichkeit und Wirksamkeit des europäischen Rahmens.

Die Überblicksstudie „Penalty Regimes for Violations of the EU Methane Regulation“ zeigt, dass Befürchtungen vor einer „unbeherrschbaren Haftung“ für Importeure unbegründet sind. Höchststrafen greifen nur in eng definierten Ausnahmefällen. Gleichzeitig weist der Vergleich mehrerer Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Sanktionsregime auf.

Die Fallstudie zu Rumänien kommt zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zentrale Anforderungen der EU-MER verfehlt, etwa bei der Sanktionierung schwerer Verstöße und bei den Befugnissen der Behörden.

Die Analyse zu Tschechien zeigt ein gemischtes Bild: Der Entwurf erfüllt wesentliche Elemente der EU-MER, weist aber Lücken bei Mindest- und Höchstbußen sowie bei bestimmten Durchsetzungsinstrumenten auf.

Die Forschungsergebnisse verdeutlichen, dass eine wirksame Umsetzung der EU-MER einheitlichere und robustere Sanktionsvorschriften erfordert.


Weitere Informationen und Downloads

Download: Penalty Regimes for Violations of the EU Methane Regulation in Selected EU Member States
Download: Romania's Draft Penalty Rules for Violations of the EU Methane Regulation
Download: Czechia's Draft Penalty Rules for Violations of the EU Methane Regulation
Projekt: Implementierung der EU-Methanemissionsverordnung
Projekt: Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die EU-Methanverordnung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten

Ansprechpartner am Ecologic Institut

Raffaele Piria
E-Mail: raffaele.piria@ecologic.eu