Umweltdelikte 2024 - Auswertung von Statistiken

Diese deskriptive Statistik gibt einen quantitativen Überblick über Entwicklung und Stand der Umweltkriminalität in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2024. Grundlage sind Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts.
Neben der Darstellung allgemeiner Trends enthält der Bericht vertiefte Analysen einzelner Umweltdelikte. Er wurde von einem Team des Ecologic Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts erstellt.
Entwicklung der Fallzahlen
- Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle aller Umweltstraftaten ist zwischen 2013 und 2024 um 9 % gesunken – von 19.652 Fällen im Jahr 2013 auf 17.933 Fälle im Jahr 2024.
- Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl aller in der PKS erfassten Straftaten um 2 %.
Damit setzt sich der bereits in der vorherigen Ausgabe der Publikation „Umweltdelikte“ festgestellte Trend fort. Zwischen 2010 und 2020 hatte der Rückgang jedoch lediglich 3 % betragen, bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen in den letzten Jahren (gegenüber 10 % für die Gesamtkriminalität). Aktuell fällt der Rückgang wieder deutlich höher aus – im Gegensatz zum Rückgang der Gesamtkriminalität. Die Jahre 2022 bis 2024 weisen die niedrigsten Werte im gesamten Berichtszeitraum auf.
Mögliche Ursachen und Dunkelziffer
Als Ursachen für den Rückgang kommen sowohl eine Zunahme von Regelbewusstsein bzw. Regelbefolgung als auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Rechtsvollzug in den zuständigen Behörden in Betracht. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Verteilung der Deliktarten im Jahr 2024
- 43 % aller bekannt gewordenen Fälle betrafen Straftaten nach dem TierSchG.
- 33 % entfielen auf Straftaten des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 außer Absatz 2 StGB).
- 11 % betrafen Gewässerverunreinigungen.
Diese drei Deliktarten machten zusammen 87 % aller bekannt gewordenen Umweltstraftaten im Jahr 2024 aus. Damit entspricht die Verteilung in etwa der Situation im Jahr 2020.
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote bei Umweltstraftaten blieb zwischen 2013 und 2024 weitgehend konstant. Sie lag in allen Jahren zwischen 56 % und 61 % und damit leicht über der Aufklärungsquote für die Gesamtkriminalität in Deutschland.
Die Publikation knüpft an die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Reihe „Umweltdelikte“ an, die zuletzt 2023 mit der Ausgabe „Umweltdelikte 2021“ erschien.
Downloads und weiterführende Links
Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken
Climate Change and Criminal Justice
Strafverfolgung nach der novellierten Umweltstrafrechts-Richtlinie
Ansprechpartner am Ecologic Institut
Dr. Stephan Sina
E-Mail: stephan.sina@ecologic.eu