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Rechtvergleichendes Gutachten zur Umweltverbandsklage veröffentlicht

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht ist noch nicht abgeschlossen: Zum einen ist teilweise noch ungeklärt, wie die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verstehen sind, zum anderen muss die Zielstellung, den Vollzug des Umweltrechts durch erweiterte Klagerechte zu verbessern, mit dem deutschen System des Verwaltungsrechtsschutzes in Einklang gebracht werden.

Für das Gutachen wurden ausgewählte rechtswissenschaftliche Fragen für den Umsetzungsprozess der Aarhus-Konvention in Deutschland hinsichtlich des Zugangs zu Gericht – von Umweltverbänden, Individualklägern und Gemeinden – und zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle untersucht. Dafür wurden mit Stand Oktober 2016 die dazu bestehenden rechtswissenschaftliche Argumente und Positionen in Deutschland ausgewertet und zu ausgewählten Aspekten rechtsvergleichende Untersuchungen zu den in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden und Polen geltenden Regelungen durchgeführt.

Das vom UfU durchgeführte Forschungsprojekt wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Umweltbundesamt gefördert.

Der Abschlussbericht ist alsUBA-Texte 99/2017 erschienen und kostenfrei erhältlich.

Kontakt und mehr Informationen:
UfU e.V., Karl Stracke
karl.stracke@ufu.de
Telefon: 030 4284 993 31